Rechnung ans Amt aus dem Hilfeplan
Abgerechnet wird die Anwesenheit – die Vereinbarung sagt etwas anderes.
Monatsentgelt aus den bewilligten Stunden, tagesgenau nur am Anfang und Ende.
Wie viele Stunden bewilligt sind, wie viele geleistet wurden und warum eine Lücke entstand – nachvollziehbar für Leitung und Fachkraft, belegbar gegenüber dem Jugendamt.
Demo ausprobieren kostenfrei · ohne Verpflichtung · kein VertragFachleistungsstunden werden bewilligt, geleistet, nachgewiesen und abgerechnet – und an jeder Stelle gelten die Regeln der örtlichen Vereinbarung. Manche Vereinbarungen rechnen nach Hilfeplan ab, andere nach Anwesenheit, wieder andere mit einer Pauschale je Monat. Urlaub der Familie, Krankheit der Fachkraft und Absagen wirken sich je nach Vereinbarung unterschiedlich aus. Im Gespräch mit dem Amt fällt dann die Frage: „Warum fehlen hier Stunden?“
FamLoop rechnet mit den Regeln, die der Träger für seine Vereinbarung hinterlegt. Der Leistungsnachweis entsteht aus den Terminen und nennt die angewandten Regeln im Klartext; festgeschrieben wird er erst, wenn der Träger die Rechnung prüft und freigibt. Rückstände zeigt FamLoop nach Grund – wer abgesagt hat, was als erbracht gilt –, damit die Antwort vor dem Gespräch feststeht. Den Stundensatz kalkuliert und verhandelt der Träger; FamLoop rechnet mit dem Satz, den er einträgt.
Mehr dazu im Ratgeber:
Abgerechnet wird die Anwesenheit – die Vereinbarung sagt etwas anderes.
Monatsentgelt aus den bewilligten Stunden, tagesgenau nur am Anfang und Ende.
In jede Familie gehen, Nachweis bestätigen.
Entsteht aus den Terminen; der Träger gibt ihn mit der Rechnung frei.
Vertretung angerechnet? Urlaub der Familie? Man sieht es nicht.
Beide Regeln stehen im Klartext auf dem Nachweis.
Drei Wochen Nordsee = drei Wochen Fehlstunden der Fachkraft.
Zeitraum an der Familie eintragen; die Vereinbarung sagt, was als erbracht gilt.
„Warum ist da nicht gearbeitet worden?“
Stunden je Grund, wer abgesagt hat – die Antwort vor dem Gespräch.
Die Rechnung geht als PDF hinaus, die Buchungen tippt jemand in die Buchhaltung ab.
Jede Rechnung auch als E-Rechnung nach EN 16931 (ZUGFeRD-PDF und XML), die Buchungen als DATEV-Export für die Steuerkanzlei.