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Verlaufsbericht in der Familienhilfe schreiben

Stand: 10. Oktober 2026 · Herausgeberin: CertBoard GmbH (FamLoop)

Der Verlaufsbericht ist die Grundlage, auf der das Jugendamt den Hilfeplan mit der Familie überprüft. Er soll zeigen, was sich bei den vereinbarten Zielen bewegt hat – nicht, was in jeder Woche geschah.

1. Am Hilfeplan entlang, nicht an der Zeit entlang

Der Hilfeplan wird regelmäßig daraufhin überprüft, ob die Hilfe weiter geeignet und notwendig ist (§ 36 Abs. 2 SGB VIII). Schreiben Sie deshalb je Ziel einen Stand: Was war vereinbart, was hat sich verändert, woran sieht man das? Eine Chronik der Termine gehört in die Dokumentation, nicht in den Bericht.

2. Beobachtung, Einschätzung, Empfehlung – getrennt

Was Sie gesehen und gehört haben, steht zuerst. Ihre fachliche Einschätzung folgt und stützt sich darauf. Eine Empfehlung formulieren Sie als Empfehlung: Über Art und Umfang der Hilfe entscheidet das Jugendamt (§ 36a Abs. 1 SGB VIII). Diagnosen ohne Quelle gehören nicht hinein.

3. Mit der Familie vorher sprechen

Die Familie ist an der Hilfeplanung beteiligt (§ 36 Abs. 2 SGB VIII; Kinder und Jugendliche nach ihrem Entwicklungsstand, § 8 Abs. 1). Besprechen Sie den Bericht vor dem Versand mit ihr. Sieht sie etwas anders, steht ihre Sicht im Bericht – gekennzeichnet als ihre Sicht. Was die Familie Ihnen anvertraut hat, geben Sie grundsätzlich nur mit Einwilligung weiter; die wenigen Ausnahmen, etwa die Einschätzung nach § 8a, nennt § 65 Abs. 1 abschließend (§ 65 Abs. 1 SGB VIII; für freie Träger über § 61 Abs. 3 SGB VIII).

4. Umfang der Hilfe

Eine kurze Angabe, wie viele der vereinbarten Stunden stattgefunden haben und wie viele ausgefallen sind – mit den Gründen –, gehört dazu. Sie erklärt Verläufe und erspart Rückfragen.

5. Der Bericht ist nicht der Meldeweg

Gibt es gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindes, gilt das Verfahren nach § 8a SGB VIII mit der insoweit erfahrenen Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) – nicht der nächste Verlaufsbericht.

Frist und Vordruck legt jedes Jugendamt selbst fest. Beispiel Frankfurt am Main: Der Bericht liegt zwei Wochen vor dem Hilfeplangespräch vor.

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung und keine Absprache mit Ihrem Jugendamt; Ihre örtliche Vereinbarung geht vor.

So hilft FamLoop dabei

Der Verlaufsbericht folgt den Zielen des Hilfeplans, die passenden Dokumentationen stehen daneben. Den Satz zu den geleisteten Kontakten schlägt FamLoop vor; Soll, Ist und Ausfälle sieht die Fachkraft daneben.

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